14. Februar 2014
Neue Richtlinie fördert Open Access Publikationen
IST Austria unterzeichnet mit Berliner Erklärung einen "Meilenstein" der Open Access Bewegung • IST Austria unterstützt FWF Initiative für den uneingeschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen
Mit der von IST Austria initiierten Open Access Richtlinie verpflichtet sich das Forschungsinstitut, die freie Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen für die gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft und Öffentlichkeit zu ermöglichen. Open Access – der freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen – ist eine schnell wachsende Bewegung in der Wissenschaft. Open Access macht wissenschaftliche Publikationen und andere Materialien – wie zum Beispiel Forschungsdaten – über das Internet frei zugänglich.
Thomas Henzinger, Präsident von IST Austria: “Wir unterstützen die Eigenarchivierung wissenschaftlicher Arbeit und begrüßen die Veröffentlichung in Open Access Publikationen, weil dadurch die Ergebnisse unserer Forschung einem möglichst großen Publikum zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig führen die markant steigenden Kosten der kommerziellen Verlage zu einer besonderen Bedeutung jener von WissenschaftlerInnen motivierten Initiativen im Sinne des Open Access. Deswegen unterstütze ich diese Initiative . “
FWF -Präsident Pascale Ehrenfreund: “Wir ermutigen die ForscherInnen die vielen Vorteile von Open Access zu nutzen. Als Forschungsförderungsorganisation, die letztlich von der Gesellschaft finanziert wird, ist es unsere klare Absicht, Wissen sowohl der Wissenschaft wie der Öffentlichkeit so unkompliziert wie möglich zur Verfügung zu stellen. Ich unterstütze diese Initiative von IST Austria und freue mich auf weitere Forschungseinrichtungen und Universitäten, die diese Richtlinie zum Vorbild nehmen. “
Henzinger kündigte weiters an, dass IST Austria als sechste wissenschaftliche Einrichtung in Österreich die von der Max-Planck-Gesellschaft initiierte Berliner Erklärung zu „offenem Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterzeichnen wird. Mit diesem Meilenstein der Open Access Bewegung unterstützen die unterzeichnenden Organisationen – darunter Regierungen, Universitäten , Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen, Stiftungen, Bibliotheken, Museen, Archive, wissenschaftliche Gesellschaften und Berufsverbände – folgendes zentrale Ziel: “Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur halb erfüllt, wenn diese Informationen für die Gesellschaft nicht in umfassender Weise und einfach zugänglich sind. Neben den konventionellen Methoden müssen zunehmend auch die neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs (Open Access-Paradigma) gefördert werden. Wir definieren den offenen Zugang oder den ‚Open Access’ als eine umfassende Quelle menschlichen Wissens und kulturellen Erbes, die von der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurden.“
Die Open Access Richtlinie des IST Austria erfüllt die Vorgaben des European Research Council (ERC), des österreichischen Wissenschaftsfonds FWF und anderer Förderungsorganisationen, denen zufolge Forschungsergebnisse offen zugänglich sein müssen. Auf einer speziellen Internet-Seite informiert IST Austria WissenschaftlerInnen über die Anforderungen für die Veröffentlichung im Repositorium des Instituts unter Einhaltung von Fragen des Urheberrechts.
IST Austria ermutigt ForscherInnen ihre Ergebnisse in geeigneten Open Access Publikationen zu veröffentlichen und wenn möglich die entsprechenden Repositorien zu nutzen. ProfessorInnen, Postdocs und Studierende am IST Austria sind verpflichtet, elektronische Kopien jeder wissenschaftlicher Publikation, die zur Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift oder einem Tagungsband angenommen wurde wie auch andere wissenschaftliche Ergebnisse (Dissertationen, Monographien, Buchkapitel, Rezensionen, Zeitschriftenartikel, Berichte, etc.) im Repositorium des Instituts zu hinterlegen, so keine andere dauerhafte Open Access Ausgabe der Veröffentlichung verfügbar ist. Alle eingereichten Publikationen werden so schnell wie möglich frei zugänglich gemacht, wenn es keine rechtlichen Einwände seitens der Verlage gibt.
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