Forschen mit Verantwortung
ISTA bekennt sich zu den höchsten akademischen Standards bezüglich wissenschaftlicher Integrität und Forschungsethik.
ISTA hat sich zur Einhaltung der höchsten internationalen akademischen Standards für verantwortungsvolle Forschung verpflichtet. Dazu gehören Integrität in der Forschung und Forschungsethik.
Integrität in der Forschung konzentriert sich auf die Art und Weise, „wie Forschung betrieben wird“. Integrität in der Forschung befasst sich mit Aspekten, die die Qualität, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse gewährleisten.
Bei der Forschungsethik geht es darum, „was in der Forschung getan wird“. Die Forschungsethik befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit Forschungsinhalten und
-themen sowie wissenschaftlichen Ansätzen.
Jede:r ISTA-Mitarbeiter:in ist dafür verantwortlich, ein Umfeld zu schaffen, das die Integrität und Ethik der Forschung fördert und kein Fehlverhalten duldet.
Die Integrität der Forschung (gute wissenschaftliche Praxis) konzentriert sich auf die Gewährleistung der Grundsätze der Qualität, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Leitlinien für gute wissenschaftliche Praxis
Alle Personen, die am Institute of Science and Technology Austria (ISTA) in der Forschung tätig sind, sind verpflichtet, die Standards der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten.
Am ISTA gelten die Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI). Sie definieren die Grundsätze der Integrität in Forschung und Wissenschaft und enthalten Definitionen für gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten.
Ein weiteres wichtiges Dokument ist der Europäische Verhaltenskodex für Integrität der Forschung, der von der ALLEA (All European Academies) veröffentlicht wurde. Der Europäische Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung ist verpflichtend für alle EU-Forschungsprojekte im Rahmenprogramm Horizon Europe anzuwenden.
Verantwortungsvolle Nutzung generativer KI in der Forschung
Generative KI-Tools haben sich zu mächtigen Hilfsmitteln für Wissenschafter:innen entwickelt, die den akademischen Output in allen Disziplinen verbessern können. Das ISTA setzt sich dafür ein, dass diese Werkzeuge verantwortungsvoll und ethisch korrekt genutzt werden.
Die Richtlinien am ISTA zur verantwortungsvollen Nutzung generativer KI in der Forschung beschreiben die wichtigsten Dos and Don’ts, die Wissenschafter:innen bei der Verwendung von KI in Forschung und Lehre beachten sollten. Diese sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst.
Darüber hinaus enthält unser umfassendes internes Dokument weitere Details und betont die Bedeutung von Verantwortung, Transparenz, Forschungsethik, Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre, mit einem klaren Fokus auf die Wahrung wissenschaftlicher Integrität und Rechenschaftspflicht.
Die Empfehlungen zielen darauf ab, einen Ansatz zu fördern, der die Vorteile der KI-Innovation maximiert und gleichzeitig potenzielle Risiken und negative Auswirkungen minimiert. Zudem unterstreicht der Leitfaden die Bedeutung einer kontinuierlichen Schulung und Sensibilisierung im Hinblick auf die sich schnell verändernde KI-Landschaft. Am ISTA, orientieren sich die Richtlinien für Wissenschafter:innen zur Nutzung generativer KI in ihrer Forschung an den aktuellen internationalen Standards, insbesondere an den Empfehlungen der Living Guidelines on the Responsible Use of Generative AI in Research der Europäischen Kommission.
Wissenschaftliche Aufzeichnungen und Forschungsdatenmanagement
Jede Person, die am ISTA experimentelle Forschung durchführt, ist verpflichtet Aufzeichnungen über die durchgeführten Experimente zu führen. Für die wissenschaftlichen Aufzeichnungen kann entweder ein Laborjournal auf Papier oder ein elektronisches Laborjournal verwendet werden.
Ein sorgfältig geführtes Laborjournal ist eine verlässliche Quelle für die angewandten Methoden und Ergebnisse von Studien, und daher wichtig für die Vorbereitung von Berichten, sowie Veröffentlichungen und Präsentationen von Forschungsdaten.
In einem umfassend geführten Laborjournal sollen auch Dritte verlässliche Informationen über angewandten Methoden und deren Durchführung finden, um die Wiederholbarkeit von Untersuchungen sicherzustellen. Es kann eine wichtige Informationsquelle für eine Vielzahl von Zwecken sein, einschließlich des Nachweises der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und der akademischen und ethischen Integrität. Darüber hinaus sind sie ein Nachweis für die Feststellung von rechtlichen Entdeckungsansprüchen bei neuen Erfindungen.
Weitere Informationen über Forschungsdatenmanagement, Open Access, das institutionelle Repositorium ISTA Research Explorer und verwandte Themen finden Sie auf der Website der ISTA Bibliothek.
Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis am ISTA:
Am ISTA stehen zwei Ombudspersonen zur Verfügung, die alle ISTA-Beschäftigten in Fragen der Integrität der Forschung beraten und informieren, sowie Beschwerden und Anschuldigungen über Fehlverhalten in der Forschung entgegennehmen können.
Die Ombudspersonen sind in ihrer Arbeit als Ansprechpartner:innen für vertrauliche Gespräche unabhängig und weisungsfrei.
An die Ombudspersonen sollte man sich wenden, wenn es Beschwerden über wissenschaftliches oder akademisches Verhalten gibt. Sie sind insbesondere Ansprechpartner:innen für Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die Fragen zu einem möglichen Fehlverhalten im Zusammenhang mit Forschung, Lehre und/oder wissenschaftlicher Betreuung am ISTA haben oder dieses melden möchten.
Ombudspersonen am ISTA:
Beatriz Vicoso (beatriz.vicoso@ista.ac.at)
Verena Seiboth (verena.seiboth@ista.ac.at)
Um einen fairen und transparenten Umgang mit Anfragen an die Ombudspersonen und mit Vorwürfen von Fehlverhalten in der Forschung zu gewährleisten, hat ISTA detaillierte Regeln aufgestellt, die die Vertraulichkeit, den Informations- und Meldeablauf und die Behandlung von Vorwürfen in den verschiedenen Schritten eines Untersuchungsverfahrens festlegen. Eine Übersicht ist hier zu finden (auf Englisch).
Bei Konflikten, die keine Aspekte der Integrität der Forschung betreffen, bietet das Konfliktmanagementsystem der ISTA Optionen für den Umgang mit vertraulichen Fragen und Konfliktsituationen.
Jede:r Wissenschafter:in sollte ethische Grundsätze und verantwortungsvolle Forschungsansätze berücksichtigen und sicherstellen, dass die eigene Arbeit mit diesen Grundsätzen in Einklang steht. Forscher:innen haben daher eine berufliche Verantwortung, mögliche ethische Grenzen ihrer Forschung kritisch zu reflektieren. Neben der Verpflichtung der Wissenschafter:innen, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, beinhaltet ein verantwortungsbewusster Forschungsansatz auch die Vermeidung oder Minimierung der Risiken einer Schädigung von Mensch und Umwelt sowie eines möglichen Missbrauchs (dual use) ihrer Forschungsergebnisse.
Die Ethik-Screening-Prozesse am ISTA orientieren sich an den Anforderungen und Definitionen für die ethischen Themen, die für EU-Forschungsprojekte im Rahmenprogramm Horizon Europe festgelegt sind.
Der Ethik-Leitfaden für EU-Forschungsprojekte der Europäischen Kommission („EU Grants – How to complete your ethics self-assessment“) bietet einen umfassenden Überblick über diese ethischen Themen.
ISTA-Ethikbeauftragte: Verena Seiboth (verena.seiboth@ist.ac.at) oder ethicsofficer@ist.ac.at
Um die Einhaltung höchster ethischer Forschungsstandards am ISTA zu gewährleisten, können der/die Ethikbeauftragte und die Ethik-Kommission bei Fragen zu ethischen Aspekten von Forschungsprojekten am ISTA konsultiert werden.
ISTA-Ethikkommission:
Die Ethik-Kommission kann bei ethischen Fragen zu laufenden und geplanten Forschungsprojekten konsultiert werden. Auf Anfrage bewertet die Ethik-Kommission mögliche ethische Risiken geplanter und laufender Forschungsprojekte und wissenschaftlicher Ansätze und gibt eine Empfehlung ab, ob die jeweiligen Forschungsprojekte wie in der Projektbeschreibung beschrieben durchgeführt werden sollen. Sie bewertet jedoch keine Themen, die in Österreich gesetzlich geregelt sind. In diesen Fällen ist die Genehmigung der jeweiligen Regierungsbehörden einzuholen.
Bei Fragen oder Anfragen an die ISTA-Ethikkommission wenden Sie sich bitte an den/die Ethikbeauftragte:n.